Ihr Vertragspartner ist die CPP Creating Profitable Partnerships GmbH (nachfolgend CPP genannt), Am Lenkwerk 5, 33609 Bielefeld, Registergericht: Amtsgericht Bielefeld HRB 44450, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Hippen.
Die Leistungen Ihres Kartenschutzes setzen sich aus den in Ziffer B und C aufgeführten Service- und Versicherungsleistungen zusammen. Leistungsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die verbindlich einen Vertrag über KartenschutzPremium abgeschlossen haben. Sie als Vertragspartner, Ihr im selben Haushalt lebender Partner (Ehegatte/in, Lebensgefährte/in oder eingetragene/r Partner/in) sowie bis zu drei ebenfalls im selben Haushalt lebende Kinder unter 18 Jahren haben gleichberechtigte Ansprüche aus diesem Vertrag.
Das Vertragsverhältnis und somit auch Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrags bei CPP. Ihr Antrag kann in Textform (Brief, Fax, E-Mail), telefonisch oder elektronisch (Internet) erfolgen. Sie verzichten auf den Zugang einer schriftlichen Annahmeerklärung. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der von Ihnen gewählten Vertragsvariante. Ihr Vertrag verlängert sich nach Ablauf der gewählten Vertragsdauer stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr zum bei Abschluss gültigen Preis für einen Einjahresvertrag, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer durch Sie oder CPP gekündigt wird. Die Kündigung kann Ihrerseits in Textform oder telefonisch erfolgen, eine Kündigung seitens CPP ausschließlich in Textform. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist CPP zu keiner Leistung mehr verpflichtet. Dies gilt nicht für vor der Beendigung des Vertrag
Sie haben das Recht, binnen dreißig Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des
Vertragsschlusses, jedoch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312d BGB in
Verbindung mit Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
EGBGB in Verbindung mit Artikel 246a § 4 Abs. 3
EGBGB.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der
Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
CPP Creating Profitable Partnerships GmbH
Am Lenkwerk 5
33609 Bielefeld
Telefon: 040 769967-0
Telefax: 040 769967-111
E-Mail: service@kartenschutz.de
Sie können dafür das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie
die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts
vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen
alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden
wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass unsere Dienstleistungen
während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben
Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der
dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von
der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrages unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der
im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. An: CPP Creating Profitable Partnerships GmbH Am Lenkwerk 5, 33609 Bielefeld Faxnummer: 040 769967-111 E-Mail-Adresse: service@kartenschutz.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: |
Bestellt am (*)/erhalten am (*): |
Vertragsnummer (sofern vorhanden): |
Name des/der Verbraucher(s): |
Anschrift des/der Verbraucher(s): |
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): |
Datum: |
(*) Unzutreffendes streichen. |
Wenn der nach dem Vertrag von Ihnen zu entrichtende Preis (Beitrag) bei Fälligkeit nicht gezahlt wird oder z.B. mangels ausreichender Deckung oder wegen ausgeschöpftem Verfügungsrahmen nicht eingezogen werden kann, so ist CPP, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, von der Leistung befreit und berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Der fällige Beitrag wird von CPP mittels SEPALastschriftverfahren von dem von Ihnen angegebenen Girokonto eingezogen bzw. per Kreditkartenabbuchung der von Ihnen angegebenen Kreditkarte belastet. Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Vertragsschluss, Folgebeiträge im Fall einer Verlängerung jeweils zum ersten Werktag des neuen Vertragsjahres zu zahlen.
a) Sie sind verpflichtet, CPP jede Änderung Ihrer
Anschrift, Ihres Namens, Ihres Abbuchungskontos
bzw. Ihrer für die Beitragszahlung erforderlichen
Kreditkartendaten sowie Ihrer sonstigen bei CPP
hinterlegten Daten unverzüglich mitzuteilen.
Geben Sie Änderungen der Anschrift nicht bekannt,
gelten schriftliche Erklärungen von CPP als
zugegangen, wenn sie an die letzte CPP
bekanntgegebene Anschrift gesendet werden.
b) Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter
ohne Ihre Genehmigung Ihre Karten nutzen kann.
Voraussetzung für die telefonische Inanspruchnahme
sämtlicher Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist
eine erfolgreiche Legitimation durch Abgleich Ihrer
persönlichen Vertragsdaten.
Zur elektronischen Nutzung Ihres persönlichen
Datensafes müssen Sie sich in Ihren Account mittels
der Ihnen zu diesem Zweck durch CPP mitgeteilten
vorläufigen Zugangsdaten einloggen und im Anschluss
persönliche Zugangsdaten festlegen.
Ihre Zugangsdaten für den persönlichen Datensafe
(online-Registrierung) und Ihr Passwort
(Registrierung per Formular) sind analog einer PINNummer geheim zu halten.
Schadenfälle sind unter 040 55566-282 unverzüglich zu melden.
Sie bevollmächtigen CPP oder deren Beauftragte, die Aussteller aller Ihrer Karten, deren Daten Sie CPP mitteilen, bei Verlust, Raub oder Diebstahl dieser Karten darüber zu benachrichtigen und die Sperrung zu veranlassen.
Änderungen des Leistungsumfangs und sich aus der
Änderung des Leistungsumfangs ergebende
Änderungen des zu entrichtenden Vertragspreises
gelten als von Ihnen bestätigt, wenn Ihnen diese
Änderungen von CPP schriftlich mitgeteilt werden und
Sie nicht binnen sechs Wochen nach Erhalt dieser
Mitteilung den Änderungen widersprechen. Die
Änderungen werden dann gültiger Bestandteil der mit
Ihnen bestehenden vertraglichen Vereinbarungen.
CPP verpflichtet sich, in der schriftlichen Mitteilung
über die Änderungen der Vertragsbedingungen auf
diese Folge des nicht erfolgten Widerspruchs
nochmals ausdrücklich hinzuweisen. Zur Wahrung der
Frist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerspruchs an CPP Creating Profitable Partnerships
GmbH, Am Lenkwerk 5, 33609 Bielefeld, Telefax: 040
769967-111, E-Mail: service@kartenschutz.de,
Telefon: 040 55566-283.
a) Im Falle von Problemen im Zusammenhang mit
diesem Vertrag können Sie sich an CPP direkt wenden.
b) Bei Beschwerden aus dem Versicherungsbereich
wenden Sie sich bitte an CPP oder den Versicherer. Die
für Beschwerden im Versicherungsbereich zuständige
Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße
108, 53117 Bonn.
Für Klagen aus dem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
a) Der Gerichtsstand für Klagen gegen CPP bzw. die
jeweiligen Versicherer ist Bielefeld.
b) Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie
müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für
Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
Dies gilt gleichermaßen für Klagen durch CPP aus dem
Servicevertrag.
c) Liegt Ihr Wohnsitz in einem Staat außerhalb der
Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder
der Schweiz, ist der Gerichtsstand für Klagen aus dem
Versicherungsvertrag und für Klagen aus dem
Servicevertrag wiederum Bielefeld.
Die Vertragssprache ist deutsch. Jegliche Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Sie können bei CPP beliebig viele in Deutschland
ausgestellte Karten registrieren. Dies gilt sowohl für
jegliche Arten von Karten mit Zahlfunktion, also z.B.
Kredit- und Girokarten, als auch für SIM- oder
Mitgliedskarten.
Im Verlustfall rufen Sie CPP an und legitimieren sich.
CPP veranlasst daraufhin die unverzügliche Sperrung
Ihrer abhanden gekommenen Karten.
Damit CPP schnellstmöglich eine Sperrung vornehmen
kann, sollten Sie alle benötigten Kartendaten bereits
im Vorfeld CPP richtig und vollständig mitteilen, z.B.
durch online-Registrierung in Ihrem persönlichen
Datensafe oder durch Übersendung eines ausgefüllten
Registrierformulars.
Auf Ihren Wunsch hin wird CPP versuchen, auch nicht
bzw. nicht richtig und vollständig bei CPP registrierte
Karten zu sperren. Jedoch kann das Fehlen benötigter
Daten zu Verzögerungen oder dazu führen, dass im
Einzelfall CPP die Sperrung nicht veranlassen kann.
Wenn von Ihnen gewünscht, beantragt CPP Ersatzkarten für die Ihnen abhanden gekommenen Kreditkarten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie uns deren Daten und die aktuelle Adresse des Kartenherausgebers zuvor mitgeteilt haben und dieser einer Ersatzkartenbeantragung durch CPP zustimmt.
Kommen Ihre Schlüssel abhanden, stellt Ihnen CPP
diese – falls aufgefunden – kostenlos zu.
Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre verloren
gegangenen Schlüssel mit dem CPP
Schlüsselanhänger versehen waren. Ihren CPP
Schlüsselanhänger erhalten Sie unverzüglich von CPP
zugeschickt, sobald Sie Ihre Daten bei CPP registriert
haben.
Zusätzliche Schlüsselanhänger können Sie bei CPP
kostenpflichtig bestellen.
Kommen Ihre amtlichen Dokumente wie Führerschein,
Personalausweis usw. abhanden, übermittelt Ihnen
CPP auf Ihren Wunsch hin unverzüglich deren
Registrier-Nummern.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie diese vorher bei
CPP registriert haben.
CPP hat für ihre Kunden einen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Damit ist CPP Versicherungsnehmer und Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft. Sie als Kunde der CPP und ggf. weitere Personen (siehe A. § 2) sind die versicherte Person. Versicherungsschutz besteht, solange das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und CPP wirksam besteht.
Bei Missbrauch einer Ihrer Karten vor Ihrer Verlustmeldung bei CPP werden Ihnen pro Schadenfall bis zu EUR 500,- erstattet. Erstattungsfähig sind jene Beträge, die der betreffende Kartenaussteller Ihnen als Selbstbeteiligung für einen Schadenfall berechnet. Voraussetzung hierfür ist, dass
Ein Schaden, der unter Einsatz der PIN entstanden ist, wird nicht ersetzt.
CPP stellt Ihnen im Notfall pro Schadenfall bis zu EUR
1.500,- in Teilbeträgen von jeweils maximal EUR 100,-
pro Tag abzüglich Transaktionskosten zur Verfügung.
Die Erstzahlung beträgt EUR 300,-. Der Anspruch
hierauf besteht so lange, bis Ihnen an Stelle der
abhandengekommenen Zahlungskarte eine Ersatzoder Notfallkarte, zu deren unverzüglicher
Beantragung Sie sich verpflichten, zugestellt wurde.
Die Kosten für diese Ersatz- oder Notfallkarte werden
bis EUR 50,- erstattet, sofern Sie Anspruch auf
Bargeldsoforthilfe haben.
Erhaltene Beträge sind eine Versicherungsleistung und
müssen von Ihnen nicht zurückbezahlt werden.
Voraussetzungen für einen Anspruch auf
Bargeldsoforthilfe sind, dass
Können Sie aufgrund eines Kartenverlustes Ihre
Hotelrechnung nicht bezahlen, werden die Hotelkosten
pro Schadenfall in Höhe von bis zu EUR 1.500,-
übernommen. Die Zahlung erfolgt durch CPP gegen
Rechnung direkt an das Hotel.
Erhaltene Beträge sind eine Versicherungsleistung und
müssen von Ihnen nicht zurückbezahlt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Rahmen Ihres
Kartenverlustes eine Bargeldsoforthilfe gem. C.§2.b)
beantragt haben und diese Ihnen gewährt wurde,
sowie, dass fällige Hotelkosten sofort beglichen
werden müssen.
Ist Ihr Rückreiseticket zusammen mit Ihren
Zahlungskarten abhandengekommen, versucht CPP,
Ihnen ein Ersatzticket zu beschaffen. Gelingt dies
nicht, wird Ihnen pro Schadenfall ein Ersatzticket bis
EUR 1.500,- gezahlt. Die Zahlung erfolgt durch CPP
gegen Rechnung direkt an den Aussteller.
Erhaltene Beträge sind eine Versicherungsleistung und
müssen von Ihnen nicht zurückbezahlt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Rahmen Ihres
Kartenverlustes eine Bargeldsoforthilfe gem. C.§2.b)
beantragt haben und diese Ihnen gewährt wurde,
sowie, dass fällige Kosten sofort beglichen werden
müssen. Ferner müssen Sie einen Nachweis über die
Erstbeschaffung des abhandengekommenen
Rückreisetickets erbringen.
Kommen Ihre mit einem CPP Schlüsselanhänger
versehenen Schlüssel endgültig abhanden, werden
Ihnen pro Schadenfall bis zu EUR 200,- für
Ersatzschlüssel erstattet.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie den Verlust
unverzüglich CPP melden, der Schlüssel nach 21
Tagen ab Ihrer Verlustmeldung bei CPP nicht in Ihren
oder den Besitz von CPP gelangt ist und dass Sie einen
Nachweis über die Kosten für die Neuanfertigung der
Schlüssel erbringen.
Veranlassen Sie die Sperrung Ihrer Karten über CPP,
werden Ihnen pro Schadenfall die vom jeweiligen
Kartenaussteller für die Sperrung berechneten Kosten
und Gebühren bis EUR 200,- erstattet.
Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen die betreffenden
Karten gestohlen oder durch Raub entwendet wurden,
Sie den Vorfall polizeilich gemeldet und CPP einen
Nachweis über die Ihnen entstandenen Kosten und die
polizeiliche Meldung erbracht haben.
Werden Ihre Karten gestohlen oder durch Raub
entwendet, bekommen Sie pro Schadenfall die Kosten
für Ersatzkarten bis EUR 200,- erstattet.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie den Vorfall
polizeilich gemeldet und CPP einen Nachweis über die
Ihnen entstandenen Kosten der Ersatzbeschaffung
und der polizeilichen Meldung erbracht haben.
Werden Ihnen zusätzlich zu Ihren Karten amtliche
Dokumente gestohlen oder durch Raub entwendet,
bekommen Sie pro Schadenfall die Kosten für deren
Ersatzbeschaffung bis EUR 200,- erstattet. Dies gilt für
Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugschein und
Reisepass.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie den Vorfall
polizeilich gemeldet und CPP einen Nachweis über die
Ihnen entstandenen Kosten der Ersatzbeschaffung
und der polizeilichen Meldung erbracht haben. Für
zum Zeitpunkt des Verlustes bereits abgelaufene
Dokumente werden keine Kosten erstattet.
Wird zusätzlich zu Ihren Karten Ihre
Handtasche/Brieftasche gestohlen oder durch Raub
entwendet, bekommen Sie pro Schadenfall die Kosten
für die Ersatzbeschaffung bis zum Neuwert der
gestohlenen Sache, maximal EUR 200,- erstattet.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie den Vorfall
polizeilich gemeldet und CPP einen Nachweis über die
Ihnen entstandenen Kosten der Erst- und
Ersatzbeschaffung sowie der polizeilichen Meldung
erbracht haben.
Wird Ihnen zusätzlich zu Ihren Karten Bargeld
gestohlen oder durch Raub entwendet, erhalten Sie
dieses pro Schadenfall bis maximal EUR 200,-
erstattet.
Voraussetzung für die Erstattung sind die Vorlage
eines Kontoauszuges, durch den der Besitz des
betreffenden Betrages bis 72 Stunden vor Ihrer
Verlustmeldung bei CPP glaubhaft nachgewiesen wird,
sowie ein Nachweis der polizeilichen Meldung bei CPP.
Wird Ihnen Ihre GeldKarte mit einem Guthaben gestohlen oder durch Raub entwendet, erhalten Sie dieses pro Schadenfall bis maximal EUR 200,- zurück. Voraussetzung für die Erstattung sind die Vorlage eines Kontoauszuges, durch den die Aufladung der GeldKarte bis 72 Stunden vor Ihrer Verlustmeldung bei CPP glaubhaft nachgewiesen wird, sowie ein Nachweis der polizeilichen Meldung bei CPP.
Nicht unter den vorstehend unter Buchstabe C. §§ 2 und 3 beschriebenen Versicherungsschutz fallen unberechtigte Nutzungen Ihrer Giro- oder Kreditkarten
Ohne Ihre Mitwirkung können
Versicherungsleistungen nicht erbracht werden.
a) Sie haben einen Schaden nach Möglichkeit
abzuwenden oder zu mindern und dabei die
Weisungen von CPP zu befolgen.
b) Schadenfälle sind CPP unter 040 55566-282
unverzüglich zu melden.
c) Sie sind verpflichtet, das Ihnen zugesandte
Schadenformular inklusive aller angeforderten
Unterlagen im Original unverzüglich und spätestens
innerhalb von 28 Tagen nach der Verlustmeldung an
CPP zurückzusenden.
Wird eine Obliegenheit nach C. § 5 vorsätzlich verletzt,
verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob
fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der
Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der
Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
Verhältnis zu kürzen. Beides gilt bei Auskunfts- und
Aufklärungsobliegenheiten nur, wenn der Versicherer
oder CPP Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob
fahrlässig verletzt haben, bleibt der
Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn
Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Stand: September 2021